Unsere Böden sind eine endliche Ressource und eine lebenswichtige Grundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Täglich werden in Deutschland 54 ha in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das entspricht einem Flächenverbrauch von 76 Fußballfeldern pro Tag.
Wichtig bei dem Thema Flächenverbrauch ist es, den Verbrauch nicht mit der Flächenversiegelung gleichzusetzen. Nur bei einer Versiegelung gehen alle natürlichen Bodenfunktionen (zum Beispiel Speicherung von Wasser und Kohlenstoff) verloren.
Im Umfeld einer großen Baustelle werden Böden stark beansprucht (z.B. Verdichtung durch große Baumaschinen) und verlieren dadurch ihre natürlichen Funktionen. Durch eine frühzeitige Einbindung einer Fachkraft für Bodenkunde, kann der Schaden minimiert werden. Eine solche Bodenkundliche Baubegleitung bietet Rechtssicherheit und vermeidet im Vorfeld unerwartete Kosten, Konflikte oder auch Bauwiderstände bzw. Zeitverzögerungen während der Bauphase. Sie trägt dazu bei Bodenbeeinträchtigungen durch Bauprozesse zu vermeiden bzw. zu vermindern.
In Baden-Württemberg ist seit dem 01.01.2021 das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz schreibt vor, dass für Bauvorhaben > 0,5 ha ein Bodenschutzkonzept erstellt sowie ab > 1 ha eine Bodenkundliche Baubegleitung durchgeführt werden muss.
Vertreter der Deutschen Bahn zeigten mir und meinen Kollegen Andreas Schwarz, Niklas Nüssle und Michael Joukov auf den Baufeldern der DB „Stuttgart-Ulm“ in Wendlingen, wie Bodenkundliche Baubegleitung in der Praxis ausschaut. Eine wichtige Botschaft dabei war: Der Nutzen durch die sorgfältige Behandlung des Bodens übersteigt den Aufwand deutlich. Die Bodenkundliche Baubegleitung spart Zeit und erhebliche Folgekosten.